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Ratgeber

Wallbox: 11 oder 22 kW – was der Zählerschrank erlaubt

Viele Interessenten fragen zuerst nach der Ladeleistung: 11 oder 22 Kilowatt? Die ehrlichere Frage ist, was Ihr Hausanschluss und Ihr Zählerschrank tatsächlich hergeben. Dieser Artikel erklärt die drei Faktoren, die darüber entscheiden – und warum die stärkere Wallbox nicht automatisch die bessere ist.

Kurz beantwortet

Die kurze Antwort

Es gibt keine pauschal „bessere" Ladeleistung – entscheidend sind Ihre Fahrgewohnheiten, die Reserve im Zählerschrank und die Kapazität Ihres Hausanschlusses.

Bis 11 Kilowatt reicht die Anmeldung Ihrer Wallbox beim Netzbetreiber.

Über 11 Kilowatt braucht es vorher dessen ausdrückliche Zustimmung – eine Genehmigung, keine bloße Anmeldung.

Eine auf 11 Kilowatt gedrosselte 22-kW-Wallbox gilt in der Praxis meist wieder als anmeldepflichtiger, nicht genehmigungspflichtiger Fall.

Die Entscheidung im Detail

Drei Faktoren, die ĂĽber 11 oder 22 kW entscheiden

Nicht die Wunschleistung zählt, sondern das, was Ihr Haus tatsächlich hergibt.

Ladegewohnheiten

Wer über Nacht lädt und unter der Woche selten zwischenladen muss, kommt mit 11 kW meist gut zurecht. Wer häufig kurzfristig viel Reichweite braucht, profitiert eher von der höheren Leistung.

Reserve im Zählerschrank

Ein freier Reiheneinbauplatz und der passende Fehlerstromschutz sind Voraussetzung für jede Wallbox, unabhängig von der gewählten Leistung. Fehlt beides, entscheidet zunächst der Zählerschrank, nicht die Wallbox.

Kapazität des Hausanschlusses

Der Hausanschluss versorgt neben der Wallbox auch alle anderen Verbraucher im Haus. Wie viel Leistung für eine 22-kW-Wallbox tatsächlich frei ist, hängt von der Gesamtlast und den Vorgaben des Netzbetreibers ab.

Regulatorischer Unterschied

11 kW: Anmeldung – 22 kW: zusätzlich Genehmigung

Diese Grenze ist keine Marketing-Zahl, sondern eine feste Vorgabe des Netzanschlussrechts.

Bis 11 kW

Anmeldepflichtig

Ladeeinrichtungen mit mehr als 3,7 kW müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden (§19 NAV i. V. m. VDE-AR-N 4100). Die meisten fest installierten 11-kW-Wallboxen fallen in diese Kategorie: Sie werden angemeldet, aber nicht gesondert genehmigt.

  • Anmeldung genĂĽgt, keine gesonderte Zustimmung nötig
  • Typischer Fall bei einer 11-kW-Wallbox
  • Ăśbliche Wahl bei normal ausgelegtem Hausanschluss
Ăśber 11 kW

Zusätzlich genehmigungspflichtig

Eine ungedrosselte 22-kW-Wallbox braucht vor der Installation die ausdrückliche Zustimmung des Netzbetreibers – nicht nur eine Meldung im Nachhinein. Ohne diese Zustimmung darf die Anlage so nicht in Betrieb gehen.

  • Zustimmung ist Voraussetzung, nicht Formsache
  • PrĂĽfung, ob der Hausanschluss die Last verträgt
  • Bei gedrosselter AusfĂĽhrung oft wieder nur anmeldepflichtig
Schwächstes Gliedentscheidet die tatsächliche Ladeleistung
Ein verbreiteter Denkfehler

Warum 22 kW nicht automatisch die bessere Wahl ist

Auf dem Papier lädt eine 22-kW-Wallbox doppelt so schnell wie eine mit 11 kW – in der Praxis bestimmt aber nicht die Wallbox das Tempo, sondern das schwächste Glied dahinter: Zuleitung, Absicherung und Hausanschluss. Reicht deren Kapazität nicht für die volle Leistung, lädt auch eine 22-kW-Wallbox nicht schneller als eine passend ausgelegte 11-kW-Lösung. Hinzu kommt: Viele Fahrzeuge nehmen einphasig ohnehin nur einen begrenzten Ladestrom auf, sodass die höhere Anschlussleistung am Auto gar nicht ankommt.

  • In manchen älteren Essener Wohnhäusern ist der Hausanschluss noch auf den historischen Baubestand ausgelegt – fĂĽr 22 kW reicht die vorhandene Reserve dann oft nicht ohne Weiteres.
  • Auch in neueren Häusern wird der Zählerschrank schnell knapp, sobald Wallbox, Wärmepumpe oder PV-Anlage zusammenkommen.
  • Erst die Kapazität vor Ort entscheidet, ob 22 kW einen echten Vorteil bringen oder nur eine ungenutzte Genehmigungspflicht.

Ab hier entscheidet die Elektrofachkraft, nicht der Vergleich

Welche Leistung Ihr Hausanschluss tatsächlich hergibt, lässt sich nicht am Typenschild ablesen, sondern nur durch eine Elektrofachkraft vor Ort beurteilen. Der Anschluss der Wallbox an die Festinstallation ist zudem gesetzlich der Elektrofachkraft vorbehalten (NAV §13) – ein Eigenanschluss ist keine Option, unabhängig von der gewählten Leistung.

Die Anmeldung bis 11 kW und die Genehmigung darüber laufen ausschließlich über einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb. Auch der Zählerbereich selbst ist in der Regel plombiert und darf nur in Abstimmung mit dem Netzbetreiber geöffnet werden.

Was für Ihr Haus die richtige Wahl ist, klären wir kurz am Telefon

Ob 11 oder 22 kW zu Ihrem Zählerschrank und Hausanschluss passt, lässt sich nicht pauschal beantworten – wohl aber in einem kurzen Gespräch. Schildern Sie uns Ihre Situation, wir ordnen sie ein und sagen Ihnen ehrlich, was für Ihr Haus sinnvoll ist.

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Woher diese Einschätzung kommt

Elektrofachkraft

Anschluss und Anmeldung einer Wallbox übernehmen bei uns ausschließlich Elektrofachkräfte, wie es die NAV vorschreibt.

Fachbetrieb

Als Fachbetrieb sind wir im Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers eingetragen.

Nach VDE-AR-N 4100

Leitung, Absicherung und Anmeldung erfolgen nach der geltenden Anwendungsregel, nicht nach Schätzung.

Ein Kontaktweg

Alle Anfragen laufen telefonisch – kein Formular, kein Umweg.

Ihr Zählerschrank, Ihre Antwort

Rufen Sie an – wir sehen uns Ihren Zählerschrank und Hausanschluss an und sagen Ihnen, was für Ihr Haus sinnvoll ist.

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